Dreamlight Event
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Planung,
Dekoration und Durchführung von Heiratsanträgen und
vergleichbaren Veranstaltungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dreamlight Event und dem Kunden über die Planung, Beratung, Bereitstellung, Lieferung, Dekoration, den Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls weitere vereinbarte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Heiratsanträgen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.
Je nach gebuchter Leistung kann Dreamlight Event insbesondere die Planung und Beratung, die Auswahl und Abstimmung einer geeigneten Location, die Bereitstellung von Dekoration, Lieferung, Aufbau, Betreuung und Abbau umfassen.
Dekorationsgegenstände bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von Dreamlight Event.
Eine verbindliche Terminreservierung erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der im jeweiligen Angebot vereinbarten Anzahlung.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 150,00 Euro.
Die Anzahlung wird vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet und stellt keine zusätzliche Gebühr dar.
Mit Eingang der Anzahlung wird der vereinbarte Termin für den Kunden reserviert. Dreamlight Event hält diesen Termin für den Kunden frei und kann ihn während dieser Zeit grundsätzlich nicht anderweitig vergeben.
Die Anzahlung ist nach Vertragsabschluss innerhalb der im Angebot angegebenen Frist zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Dreamlight Event berechtigt, die Terminreservierung nach vorheriger angemessener Aufforderung aufzuheben.
Die konkrete individuelle Beratung und Planung des Heiratsantrags, insbesondere die Beratung zu geeigneten Locations, dem Ablauf sowie zur individuellen Gestaltung der Dekoration, beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Die Anzahlung wird dabei weiterhin auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Bereits konkret für den Kunden erbrachte und nicht mehr rückgängig zu machende Planungsleistungen können unabhängig davon nach den gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung zu vergüten sein.
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung vollständig zu begleichen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die im jeweiligen Angebot angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung.
Dreamlight Event liefert die vereinbarten Dekorationselemente zum vereinbarten Ort und übernimmt, sofern gebucht, deren Aufbau sowie den anschließenden Abbau.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Soweit Stromversorgung, Zugangsmöglichkeiten oder sonstige Voraussetzungen für bestimmte Dekorationselemente erforderlich sind, werden diese im Rahmen der Planung abgestimmt.
Dreamlight Event berät den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl einer geeigneten Location für den Heiratsantrag.
Bei öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten kann die Nutzung bestimmter Flächen, das Aufstellen von Dekorationen oder die Durchführung bestimmter Aktivitäten von den jeweiligen Vorgaben des Eigentümers, Betreibers oder der zuständigen Behörde abhängig sein.
Soweit eine Genehmigung oder Zustimmung eines Dritten erforderlich ist, ist diese grundsätzlich vom Kunden einzuholen, sofern Dreamlight Event nicht ausdrücklich schriftlich mit der Einholung beauftragt wurde.
Dreamlight Event übernimmt keine Garantie dafür, dass eine vom Kunden gewünschte Location für den geplanten Aufbau oder die geplante Durchführung freigegeben wird.
Wird eine Location nach erfolgter Beratung aus rechtlichen, organisatorischen oder tatsächlichen Gründen nicht nutzbar, bemühen sich die Parteien gemeinsam um eine geeignete Alternative.
Muss ein vereinbarter Termin verschoben werden, kann grundsätzlich gemeinsam ein geeigneter Ersatztermin abgestimmt werden.
Die Möglichkeit einer Terminverschiebung besteht insbesondere, wenn die Durchführung am ursprünglich vereinbarten Termin aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Ein Ersatztermin steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Kapazitäten von Dreamlight Event.
Bereits individuell bestellte, angefertigte oder nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter können gesondert berechnet werden, sofern der Kunde diese Kosten zu vertreten hat.
Bei Veranstaltungen im Außenbereich kann die Durchführung von den Wetterbedingungen abhängig sein.
Bei extremen Wetterbedingungen, insbesondere Sturm, Gewitter oder starkem Regen, kann die sichere Durchführung der geplanten Dekoration oder des Aufbaus beeinträchtigt sein.
In einem solchen Fall stimmen Dreamlight Event und der Kunde nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin oder eine alternative Durchführung ab.
Die Sicherheit von Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Beteiligten sowie der Schutz der Dekoration haben Vorrang.
Die rechtlichen Möglichkeiten einer Vertragsbeendigung, insbesondere gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte, bleiben unberührt.
Soweit kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht und der Kunde den verbindlich reservierten Termin nicht wahrnehmen möchte, gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Die bereits geleistete Anzahlung kann insbesondere dann als Vergütung für bereits erbrachte Beratungs- und Planungsleistungen dienen, wenn diese Leistungen nach der individuellen Beauftragung bereits erbracht wurden.
Eine pauschale Schadensersatzforderung wird mit diesen AGB nicht begründet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und einer wirksam getroffenen individuellen Vereinbarung.
Dreamlight Event haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt und eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
Dreamlight Event haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dreamlight Event, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenso haftet Dreamlight Event unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Dreamlight Event, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Dreamlight Event nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von Dreamlight Event für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
Die von Dreamlight Event bereitgestellten Dekorationsgegenstände bleiben Eigentum von Dreamlight Event, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde hat die Dekorationsgegenstände sorgfältig zu behandeln und darf diese nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden.
Für vom Kunden schuldhaft verursachte Beschädigungen oder den Verlust von Dekorationsgegenständen können die gesetzlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Im Rahmen einer gebuchten Foto- oder Videobegleitung können Aufnahmen des Heiratsantrags, der Dekoration sowie der beteiligten Personen entstehen.
Eine entsprechende Einwilligung kann sich insbesondere auf die Veröffentlichung auf der Website von Dreamlight Event, auf Social-Media-Kanälen wie Instagram, Facebook oder TikTok, auf YouTube sowie in sonstigen eigenen Marketingmaterialien beziehen.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Veröffentlichung.
Ohne entsprechende Einwilligung werden erkennbare Personenaufnahmen grundsätzlich nicht zu Werbezwecken veröffentlicht, soweit keine andere gesetzliche Grundlage für eine Veröffentlichung besteht.
Aufnahmen der Dekoration oder von Örtlichkeiten, auf denen keine Personen erkennbar sind, können unabhängig davon für Dokumentations- und Marketingzwecke verwendet werden, soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Die urheberrechtlichen Rechte an von Dreamlight Event oder beauftragten Fotografen bzw. Videografen erstellten Foto- und Videoaufnahmen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält an den gelieferten Aufnahmen die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung der Aufnahmen durch den Kunden richtet sich nach den jeweils vereinbarten Nutzungsbedingungen.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Dreamlight Event.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Informationsgrundlagen des Vertrags, jedoch nicht Bestandteil dieser AGB.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben durch diese AGB unberührt.
Soweit für einen konkreten Vertrag gesetzliche Informations-, Widerrufs- oder sonstige Verbraucherschutzrechte bestehen, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
Insbesondere wird ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht nicht durch diese AGB ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Dreamlight Event und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026